Allgemeine Geschäftsbedingungen

CarMa Hundetraining und -pension

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung und Unterbringung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Fa. CarMa.

2. Beratungsgespräch/Buchung
Der/die Hundehalter:in wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension/Trainingsplanung beim Beratungsgespräch eingehend informiert. Details, Betreuungszeiten, Konditionen und Kosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt. Die Bezahlung des Preises des gesamten Aufenthaltes erfolgt am Aufnahmetag in bar oder nach Absprache per Überweisung.

Jegliche Besonderheiten wie z.B. die Verabreichung von Medikamenten sind vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben; bei Notwendigkeit einer Medikamentenverabreichung sind die benötigten Medikamente in ausreichender Menge für die Dauer des Aufenthaltes zur Verfügung zu stellen. Weiters sind Halsband/Brustgeschirr und Futter für die Dauer des Aufenthaltes zur Verfügung zu stellen. 

Physische oder verhaltensbezogene Besonderheiten/Krankheiten sowie Aggressionstendenzen/Angststörungen etc. sind beim Beratungsgespräch unbedingt mitzuteilen. Die Fa. CarMa behält sich vor, die Aufnahme eines Hundes ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der/die Hundehalter:in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass der Hund haftpflichtversichert, geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Die Impfung gegen Zwingerhusten wird empfohlen. Spätestens am Aufnahmetag ist ein Impfnachweis (EU-Heimtierausweis) vorzulegen. Im Falle einer Verletzung oder Erkrankung des Hundes erklärt sich der/die Halter:in mit der tierärztlichen Versorgung bei einem Tierarzt unserer Wahl auf Kosten des Halters/der Halterin einverstanden. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasitenbefall mit, trägt der/die Halter:in die entstandenen Kosten bei Ansteckung anderer Tiere sowie deren Behandlung.

3. Leistungen
Die Fa. CarMa ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Unterkünfte/Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen; insbesondere sind dies die artgerechte Haltung und Verpflegung des Hundes.
Der/die Halter:in ist verpflichtet, den für die Betreuung des Hundes und die ggf. darüber hinaus vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preis zu bezahlen. Dies gilt auch für geleistete Vorauszahlungen bzw. Auslagen der Fa. CarMa an Dritte (Tierarzt) im Falle einer Ansteckung bzw. Verletzung eines anderen Hundes.

4. Haftung
Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der/die Halter:in bzw. dessen Versicherung. Die Aufnahme des Hundes in der Hundepension erfolgt auf eigene Gefahr des Halters/der Halterin. Verstirbt ein Hund während des Aufenthaltes in der Hundepension durch Krankheit oder Unfall etc., kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadenersatz geltend gemacht werden. Die Haftung der Fa. CarMa ist für Schadenersatzansprüche entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung auf € 10.000,- begrenzt. Die Haftung für Schäden für Verletzung, Krankheit, Verlust oder Tod des Tieres, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaberin der Fa. CarMa oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht, bleibt hiervon ausgenommen. Für eigene, mitgebrachte Gegenstände wie z.B. Leinen, Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug etc. wird seitens der Fa. CarMa keine Haftung übernommen.

5. Läufige Hündinnen
Der/die Halter:in ist verpflichtet, die Fa. CarMa darüber zu informieren, wenn seine/ihre Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalt werden wird bzw. könnte. Läufige Hündinnen können in der Hundepension nicht aufgenommen werden. Ist bzw. wird eine Hündin während des Aufenthaltes läufig, wird für die daraus entstehenden Folgen (Deckung der Hündin) keine wie immer geartete Haftung übernommen.

6. Vorzeitige Abholung
Sollte der/die Halter:in während des Aufenthaltes des Hundes in der Hundepension nicht erreichbar sein, ist diese/r verpflichtet, eine Kontaktperson zu benennen, die während des Aufenthaltes des Hundes nachrichtlich erreichbar ist. Der/die Halter:in bzw. dessen Kontaktperson wird seitens der Fa. CarMa unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem/ihrem Hund gesundheitliche oder psychische Probleme auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen. Sie wird weiters benachrichtigt, wenn der zu betreuuende Hund Angst- bzw. Aggressionsverhalten zeigt, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht. In diesen Fällen hat der/die Halter:in dafür Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn/sie bzw. die Kontaktperson abgeholt wird. 

7. Nichtabholung
Der/die Halter:in verpflichtet sich, den in die Hundepension abgegebenen Hund nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung des Hundes wird dieser nach Ablauf von 5 Tagen in das nächstgelegene Tierheim abgegeben. Die entstandenen Kosten sind vom Halter/der Halterin zu tragen. 

8. Kundendaten
Der Kunde/die Kundin erklärt sich einverstanden, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogene Daten bzw. Daten des Hundes in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die Betreuung des Hundes genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Fa. CarMa behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der/die Kunde/Kundin erklärt sich mit der Veröffentlichung dieses Bildmaterials auf der Homepage der Fa. CarMa bzw. in öffentlichen Medien einverstanden.

9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das Bezirksgericht Zell am See als vereinbart.